Corona-Informationen im Kurzüberblick (Nov 2020)

Stand 02. November 2020 – Die Informationen in diesem Artikel beziehen sich auf den November 2020.

Aktualisierte Informationen (Januar 2021) finden Sie hier.

Kurzüberblick Corona-Regeln gültig ab dem 02. November 2020

Die folgenden Regeln gelten ab dem 02. November 2020 voraussichtlich bis zum 30. November 2020 landesweit in Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der kurzen Präsentationsart können wir keine Gewähr auf Vollständigkeit garantieren. Für weitere detaillierte Informationen besuchen Sie bitte die Homepages / Links, die wir für Sie unterhalb des Beitrags zusammengestellt haben. (Quelle: Landesportal der Landesregierung NRW)

Kontaktreduzierung in der Öffentlichkeit

  • Es sind Treffen in der Öffentlichkeit nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet (2 Familien).
  • Hier gilt insgesamt maximal 10 Personen.

Schulen und Kindertagesstätten bleiben dauerhaft geöffnet

Schulen und Kindertagesstätten bleiben dauerhaft geöffnet.

Maskenpflicht in der Schule

  • Mund-Nase-Bedeckung in Schulgebäude und auf Schulhof
  • Ab Klasse 5 auch Maskenpflicht am Sitzplatz
  • Keine Maskenpflicht für Primarstufe (1. – 4. Klasse) im Unterrichtsraum
  • Das regelmäßige Lüften der Räume vermindert das Risiko einer Ansteckung über Aerosole.

Gastronomie bleibt geschlossen

  • Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen
  • Ausnahme: Lieferung und Abholung für Verzehr zu Hause bleiben erlaubt.

Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen

Es bleiben vorerst geschlossen:

  • Theater, Oper, Museum, Konzerthäuser
  • Messen, Ausstellungen
  • Kino, Freizeitparks, Zoo (drinnen und draußen)
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros
  • Prostitution, Bordelle
  • Freizeit- Amateursportbetrieb, Schwimmbäder, Fitnessstudios

Einzelhandel bleibt geöffnet

  • Einzelhandel bleibt geöffnet
  • Anzahl von gleichzeitig im Geschäft anwesenden Kunden maximal 1 Person pro 10 Quadratmeter

Dienstleistung / Heilberufe

  • Folgende Dienstleistungen sind untersagt: Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massagen, Tätowieren, Piercen
  • Medizinisch notwendige Behandlungen weiterhin möglich: Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Hörgeräteakustiker, Optiker, Orthopädische Schuhmacher
  • Unter bestehenden Auflagen erlaubt: Friseur- und Fußpflege

Weihnachtsmärkte

  • Weihnachtsmärkte dürfen grundsätzlich stattfinden (mit Infektions- / Hygiene- / Zugangskonzept.
  • Stehtische mit festen Plätzen sind zugelassen.

Bußgelder / Strafen bei Nichtbeachtung der Regeln

  • Falsche Angaben / Kontaktdaten => 250 Euro Regelbußgeld
  • Feier mit > 50 Personen nicht angemeldet => 500 Euro Regelbußgeld.
  • Wer sich nicht an Quarantäneregeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld!)

Reisen und Quarantäne

  • Personen, die möglicherweise mit dem Corona-Virus infiziert sind (bspw. bei Einreise aus einem Risikogebiet) müssen in Quarantäne
  • Wer in Quarantäne ist, darf seine Unterkunft nicht verlassen und keinen Besuch empfangen.

Weiterführende Informationen

Nützliche Links zum Thema Corona