Stand 02. November 2020 – Die Informationen in diesem Artikel beziehen sich auf den November 2020.
Aktualisierte Informationen (Januar 2021) finden Sie hier.
Kurzüberblick Corona-Regeln gültig ab dem 02. November 2020
Die folgenden Regeln gelten ab dem 02. November 2020 voraussichtlich bis zum 30. November 2020 landesweit in Nordrhein-Westfalen. Aufgrund der kurzen Präsentationsart können wir keine Gewähr auf Vollständigkeit garantieren. Für weitere detaillierte Informationen besuchen Sie bitte die Homepages / Links, die wir für Sie unterhalb des Beitrags zusammengestellt haben. (Quelle: Landesportal der Landesregierung NRW)
Inhalt
Kontaktreduzierung in der Öffentlichkeit
- Es sind Treffen in der Öffentlichkeit nur noch mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet (2 Familien).
- Hier gilt insgesamt maximal 10 Personen.
Schulen und Kindertagesstätten bleiben dauerhaft geöffnet
Schulen und Kindertagesstätten bleiben dauerhaft geöffnet.
Maskenpflicht in der Schule
- Mund-Nase-Bedeckung in Schulgebäude und auf Schulhof
- Ab Klasse 5 auch Maskenpflicht am Sitzplatz
- Keine Maskenpflicht für Primarstufe (1. – 4. Klasse) im Unterrichtsraum
- Das regelmäßige Lüften der Räume vermindert das Risiko einer Ansteckung über Aerosole.
Gastronomie bleibt geschlossen
- Gastronomiebetriebe bleiben geschlossen
- Ausnahme: Lieferung und Abholung für Verzehr zu Hause bleiben erlaubt.
Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen
Es bleiben vorerst geschlossen:
- Theater, Oper, Museum, Konzerthäuser
- Messen, Ausstellungen
- Kino, Freizeitparks, Zoo (drinnen und draußen)
- Spielhallen, Spielbanken, Wettbüros
- Prostitution, Bordelle
- Freizeit- Amateursportbetrieb, Schwimmbäder, Fitnessstudios
Einzelhandel bleibt geöffnet
- Einzelhandel bleibt geöffnet
- Anzahl von gleichzeitig im Geschäft anwesenden Kunden maximal 1 Person pro 10 Quadratmeter
Dienstleistung / Heilberufe
- Folgende Dienstleistungen sind untersagt: Gesichtsbehandlung, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massagen, Tätowieren, Piercen
- Medizinisch notwendige Behandlungen weiterhin möglich: Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Hörgeräteakustiker, Optiker, Orthopädische Schuhmacher
- Unter bestehenden Auflagen erlaubt: Friseur- und Fußpflege
Weihnachtsmärkte
- Weihnachtsmärkte dürfen grundsätzlich stattfinden (mit Infektions- / Hygiene- / Zugangskonzept.
- Stehtische mit festen Plätzen sind zugelassen.
Bußgelder / Strafen bei Nichtbeachtung der Regeln
- Falsche Angaben / Kontaktdaten => 250 Euro Regelbußgeld
- Feier mit > 50 Personen nicht angemeldet => 500 Euro Regelbußgeld.
- Wer sich nicht an Quarantäneregeln hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld!)
Reisen und Quarantäne
- Personen, die möglicherweise mit dem Corona-Virus infiziert sind (bspw. bei Einreise aus einem Risikogebiet) müssen in Quarantäne
- Wer in Quarantäne ist, darf seine Unterkunft nicht verlassen und keinen Besuch empfangen.
Weiterführende Informationen
Nützliche Links zum Thema Corona