Der Baulastträger stellt die öffentlich-rechtliche Körperschaft dar, die für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Erhaltung einer öffentlichen Einrichtung zuständig ist. Dies können am Beispiel des Straßennetzes die Kommune (kommunale Straße), das Bundesland (Landesstraßen) und der Bund (Bundesstraßen, Bundesautobahn) sein. Je nach Ebene gibt es jeweils unterschiedliche Vorgaben und Gestaltungsspielräume.
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